
Ein vollstreckter Haftbefehl, die Entnahme einer Blutprobe und die Einleitung eines Strafverfahrens sind das Ergebnis einer Verkehrskontrolle auf der Wanner Straße in Bulmke-Hüllen am Mittwoch, 1. April 2026.
Der 43-jährige Fahrer eines Autos fiel gegen 13.30 Uhr einem Motorradpolizisten der Polizei Gelsenkirchen auf, als er sein Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Supermarktes abstellte. Bei der Kontrolle des Gelsenkircheners stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Außerdem ermittelte der Beamte, dass der Fahrer über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte und am Auto, das nicht ordnungsgemäß zugelassen war, falsche Kennzeichen angebracht waren. Im Gespräch ergaben sich weiterhin Hinweise darauf, dass der 43-Jährige unter dem Einfluss von Drogen stehen könnte. Eine hinzugerufene Streifenwagenbesatzung brachte den Mann zu einer Polizeiwache. Hier wurde ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Nachdem er die im Haftbefehl ersatzweise geforderte Geldstrafe bezahlt hatte, durfte der Mann die Polizeiwache mit dem Hinweis, Kraftfahrzeuge jeglicher Art nicht führen zu dürfen, wieder verlassen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren.
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