Mehrweg-Angebotspflicht für Essen to go

Seit Anfang des Jahres müssen Gastronomen für ihre To-Go-Ware in Plastikverpackungen auch wiederverwendbare Gefäße anbieten. Ausgenommen sind kleine Betriebe.

© Jakob Studnar / Funke Foto Services
  • Keine verpflichtende Nutzung des Mehrweggeschirrs
  • DEHOGA: Regel könnte zu Verwirrung führen

Seit Anfang des Jahres gilt auch in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen die Mehrweg-Pflicht. Das bedeutet, dass für To-Go-Essen in Plastikverpackungen ab sofort als Alternative immer auch ein wiederverwendbares Gefäß angeboten werden muss. Ausgenommen von der Mehrwegpflicht sind nur kleine Gastronomen mit weniger als 80 Quadratmeter Fläche und nicht mehr als fünf Mitarbeitern. Verpflichtend ist die Nutzung des wiederverwendbaren To-Go-Geschirrs für uns Kunden nicht. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Westfalen, der auch für Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen zuständig ist, rechnet nicht damit, dass viele der Gastronomen im Verband überhaupt von der neuen Regel betroffen sein werden. Denn viele würden gar kein Essen zum Mitnehmen anbieten, hat uns ein Sprecher gesagt. Der DEHOGA befürchtet jetzt aber, dass die neue Regel zu Verwirrung führen könnte, etwa durch viele unterschiedliche Pfandsysteme.

770 Tonnen Müll pro Tag in Deutschland

Laut Bundesregierung entstehen in Deutschland täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll allein durch Einwegverpackungen beim Essen to go. Das soll sich durch die Mehrwegpflicht jetzt ändern. In den teilnehmenden Betrieben könnt ihr auch euer eigenes Gefäß mitbringen und befüllen lassen. Ansonsten läuft die Mehrwegpflicht im Normalfall über ein Pfandsystem. Von der neuen Regel nicht betroffen sind zum Beispiel Einwegverpackungen aus Aluminium und Papier. In diesen Fällen müssen die Gastronomen keine Mehrweg-Alternative anbieten.

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