Messerattacke auf Kollegen: Gelsenkirchener vor Gericht

Er soll mit einem Messer viermal in den Rücken seines Arbeitskollegen gestochen haben – deshalb steht ab heute ein Gelsenkirchener vor Gericht. Die Anklage vor dem Essener Landgericht lautet gefährliche Körperverletzung.

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  • Streit bei Abendessen
  • Unterbringung in Entziehungsanstalt wird geprüft

Ein 31-jährige Gelsenkirchener soll bei einem Abendessen sich mit seinem Arbeitskollegen zunächst gestritten haben. Vor dem Restaurant soll der Angeklagte dann zugestochen haben und anschließend geflüchtet sein. Bei der Tat soll der Gelsenkirchener 1,01 Promille Alkohol intus gehabt haben. Das Gericht wird auch eine Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt prüfen. Das Urteil soll es Anfang August geben.

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