
© Pixabay
© Pixabay
Anzeige
- Streit um Provision
- Stich verfehlt nur knapp Hauptschlagader
Anzeige
Dem 67-Jährigen wirft die Anklage gefährliche Körperverletzung vor. Der Mann soll sich mit seinem Opfer über eine Provision gestritten haben. Dabei soll der Gelsenkirchener ein Klappmesser gezogen und mehrmals zugestochen haben. Dabei soll der 67-Jährige u.a. in den Hals und Oberbauch seines Opfers gestochen haben. Nur durch Zufall soll ein Stich die Hauptschlagader verfehlt haben. Zwei Tage vor Heiligabend soll das Urteil gesprochen werden.
Anzeige