
- Wütend über schlafenden Bekannten
- Gericht prüft Unterbringung in Entzugsanstalt
Heute beginnt deshalb der Prozess vor dem Landgericht Essen. Die Tat soll sich am 11. April in einer Wohnung ereignet haben, die der Angeklagte nutzte. Laut Anklage schlief dort am frühen Nachmittag ein Mann. Der Angeklagte soll wütend darüber gewesen sein und mit einem Messer zugestochen haben. Dabei wurde der Schlafende auch am Auge getroffen. Der Mann wurde verletzt, schwebte aber nicht in akuter Lebensgefahr. Auch seine Sehkraft auf dem betroffenen Auge blieb erhalten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 40-Jährigen versuchten Mord, versuchte schwere Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung vor. Er befindet sich derzeit in Haft. Das Gericht prüft außerdem, ob der Angeklagte in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden muss.