
© Foto: Joachim Kleine-Büning/FUNKE Foto Services, Fotomontage: Radio Emscher Lippe
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Lenin-Statue in Gelsenkirchen-Horst
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Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Die über 2 Meter große Statue beeinträchtige nicht das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten ehemaligen Sparkassengebäudes direkt nebenan. Das Gericht hat damit eine entsprechende Beschwerde der Stadt Gelsenkirchen zurückgewiesen. Sie hatte schon in der vergangenen Woche eine Schlappe vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einstecken müssen. Gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts kann die Stadt nicht mehr vorgehen. Die Statue soll aus den 1930er Jahren stammen und in der ehemaligen Sowjetunion gegossen worden sein.
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