
Mögliche Folgen für 13-Jährige nach erfundenem Überfall in Gelsenkirchen
Der wohl erfundene Überfall mit einer Spritze auf eine 13-Jährige in Gelsenkirchen-Ückendorf könnte noch ein Nachspiel für das Mädchen haben. Die Polizei in Gelsenkirchen prüft im Moment, ob sie ihm den Einsatz in Rechnung stellt.
Veröffentlicht: Montag, 18.11.2019 10:30
Grundsätzlich sei die Schülerin trotz ihres jungen Alters haftbar zu machen, hat uns der Gelsenkirchener Anwalt Arndt Kempgens gesagt. Die zivilrechtliche Haftung für solche Schäden beginnt nämlich schon mit 7 Jahren. Solche Forderungen werden selbst bei einem privaten Insolvenzverfahren nicht fallen gelassen. Das bedeutet im Klartext: Wenn die Forderungen gegen die Schülerin gestellt werden, muss sie diese -auch wenn sie pleite ist- 30 Jahre lang abzahlen. Wie die Polizei uns heute Nachmittag bestätigt hat, bleibt das Mädchen aber bei seiner Version.