Mögliche Folgen für 13-Jährige nach erfundenem Überfall in Gelsenkirchen

Der wohl erfundene Überfall mit einer Spritze auf eine 13-Jährige in Gelsenkirchen-Ückendorf könnte noch ein Nachspiel für das Mädchen haben. Die Polizei in Gelsenkirchen prüft im Moment, ob sie ihm den Einsatz in Rechnung stellt.

© Lars Heidrich / WAZ FotoPool

Grundsätzlich sei die Schülerin trotz ihres jungen Alters haftbar zu machen, hat uns der Gelsenkirchener Anwalt Arndt Kempgens gesagt. Die zivilrechtliche Haftung für solche Schäden beginnt nämlich schon mit 7 Jahren. Solche Forderungen werden selbst bei einem privaten Insolvenzverfahren nicht fallen gelassen. Das bedeutet im Klartext: Wenn die Forderungen gegen die Schülerin gestellt werden, muss sie diese -auch wenn sie pleite ist- 30 Jahre lang abzahlen. Wie die Polizei uns heute Nachmittag bestätigt hat, bleibt das Mädchen aber bei seiner Version. 

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