
© Radio Emscher Lippe / Tobias Hauswurz
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Prozessauftakt im Fall der vermissten Anna Smaczny aus Gelsenkirchen
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- Revision des Angeklagten laut BGH unbegründet
- Nach Haftstrafe steht Sicherungsverwahrung an
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Das Urteil im Mordprozess um die verschwundene Anna S. aus Gelsenkirchen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch des Essener Landgerichts bestätigt. Dort war im Dezember vergangenen Jahres der damals 47-jährige Ex-Freund der Vermissten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Revision des Angeklagten sei unbegründet, entschieden jetzt die BGH-Richter.
Die 35-jährige Anna S. aus Gelsenkirchen war im Juni 2019 verschwunden. Die Richter sind davon überzeugt, dass der Angeklagte seine Ex-Freundin ermordet hat - die Leiche der Frau wurde bis heute nicht gefunden.
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