Mordfall Emma: Urteil gegen Mutter ist rechtskräftig

Bundesgerichtshof folgt dem Urteil des Landgerichts Essen

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  • Die Mutter wurde im September zu 13 Jahren Haft verurteilt
  • Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Revision abgeschmettert

Die Mutter des getöteten Mädchens aus Kirchhellen muss für 13 Jahre ins Gefängnis. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden und folgt damit dem Urteil des Essener Landgerichts. Dort ist die 46-Jährige im vergangenen September wegen Mordes verurteilt worden. Die Kirchhellenerin hatte schon am ersten Prozesstag zugegeben, im Januar 2022 ihre sechsjährige Tochter getötet zu haben - an Details könne sie sich aber nicht mehr erinnern. Hintergrund der Tat war ein Sorgerechtsstreit: Die Eltern des Mädchens leben getrennt. Am Tag der Tat hatte ein Gericht dem Vater mehr Zeit mit seiner Tochter zugesprochen. Mit der Strafe lagen die Richter zwei Jahre höher als die Forderung der Staatsanwaltschaft. Möglich gewesen wäre auch eine lebenslange Haftstrafe - die Ankläger hatten allerdings nur elf Jahre gefordert. Wegen einer psychischen Störung sei die 46-Jährige vermindert schuldfähig, so die Einschätzung.

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