Nach Entscheidung in Gelsenkirchen: Impfwilliges Ehepaar klagt weiter

Zwei über 80 Jahre alte Eheleute aus Essen, die schnell gegen Corona geimpft werden wollen, haben nach ihrer Niederlage in Gelsenkirchen jetzt das Oberverwaltungsgericht eingeschaltet.

Ärzte bei der Corona-Impfung im Kreis Recklinghausen
© Kreis Recklinghausen
  • 84-Jährige sehen sich gefährdet
  • Gelsenkirchener Richter: Schutzbedürfnis in Pflegeheimen ist höher

Laut einer Gerichtssprecherin haben die beiden 84-Jährigen heute Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen eingelegt. Dort waren sie mit ihrem Wunsch gescheitert. Die Eheleute hatten argumentiert, dass sie als über 80-Jährige dem höchsten Risiko ausgesetzt seien und dass es rechtswidrig sei, dass zunächst alle Bewohner der Pflegeheime geimpft würden; auch die, die noch nicht 80 sind. Die Gelsenkirchener Richter aber wiesen das zurück. Das Ehepaar müsse auf die Öffnung der Impfzentren und die Terminvergabe warten. Das Schutzbedürfnis in den Pflegeheime sei höher.

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