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- Sonderregelung bis zum 9. Januar ausgesetzt
- Kontrollen in Bussen und Bahnen möglich
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Schüler in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen brauchen ab heute einen 3G-Nachweis, wenn sie mit Bus oder Bahn fahren. Darauf weisen Bogestra und Vestische hin. Normalerweise gibt es für Schüler eine Ausnahme, weil sie in der Schule sowieso regelmäßig getestet werden. Während der Weihnachtsferien gilt diese Sonderregel aber nicht. Schüler ab 6 Jahren müssen deshalb von heute bis einschließlich 9. Januar nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Die 3G-Regel in Bussen und Bahnen gilt seit Ende November in ganz Deutschland.
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