Neue Corona-Regeln: Das müsst ihr zu Hause beachten

Seit dem 2. November gibt es wieder deutlich mehr Einschränkungen des öffentlichen Lebens.

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Restaurant, Fitnessstudios, Kinos, Theater und vieles mehr muss erst mal für einen Monat dicht machen. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal noch 10 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. Doch wie sieht es zu Hause aus? Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete Gruppen feiernder Menschen als "inakzeptabel". Andere Politiker forderten, dieses Mal auch private Wohnungen zu kontrollieren. Doch klar ist auch jetzt: Die Regeln der aktuellen Corona-Schutzverordnung gelten nicht in der eigenen Wohnung, erklärt der Gelsenkirchener Anwalt Arndt Kempgens.

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Zum privaten Raum gehört zum Beispiel auch der eigene Garten. Treffen mit Freunden oder sogar Partys sind also theoretisch erlaubt - ob sie derzeit sinnvoll sind, steht auf einem anderen Blatt. Arndt Kempgens sagt außerdem, dass Partys trotzdem durch die Polizei aufgelöst werden können, wenn von der Veranstaltung ein Gefährdungpotential für die Öffentlichkeit ausgeht.

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Aber wie sieht es in einem solchen Fall dann mit Knöllchen aus? Die dürfte es nicht geben, sagt Arndt Kempgens - schließlich habe man nicht gegen die Regeln der Corona-Schutzverordnung verstoßen. Es könnte aber zum Beispiel ein Knöllchen wegen Ruhestörung geben, zumindest dann, wenn die Party tatsächlich zu laut war.

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Der Schutz der eigenen vier Wände ist an prominenter Stelle im Grundgesetzt verankert. In Artikel 13, Absatz 1 heißt es: "Die Wohnung ist unverletzlich." Das dürfte ein Grund, warum sich die Politik bisher scheut, auch Regeln für den privaten Raum aufzustellen. Sollten die jetzt getroffenen Maßnahmen aber keinen Erfolg haben, könnten auch dort neue Einschränkungen kommen, glaubt Arndt Kempgens. Allerdings wirklich nur als letzte Möglichkeit.

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