Neue Corona-Regeln für Herbst und Winter

Auch in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen gibt es ab Oktober leicht veränderte Corona-Regeln. Unter anderem eine FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr und in Flugzeugen.

Symbolbild Coronavirus
© Pixabay
  • Land NRW kann weitere Schutzmaßnahmen ergreifen
  • Bei schwieriger Corona-Lage auch Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien möglich

Die Bundesminister für Gesundheit und Justiz, Lauterbach und Buschmann, haben gerade den Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz vorgestellt. Ab Oktober soll in Fernzügen und in Flugzeugen eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht gelten. Die Test- und Maskenpflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bleibt bestehen. Außerdem kann das Land NRW weitere Schutzmaßnahmen ergreifen. Zum Beispiel eine Maskenpflicht in allen Bussen und Bahnen, in öffentlichen Innenräumen und in Schulen. Allerdings kann es in einigen Bereichen wieder Ausnahmen für Getestete geben. Wenn der Landtag eine besonders kritische Corona-Lage feststellt, sind nochmal weitergehende Maßnahmen möglich - zum Beispiel eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen draußen.

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