Neue Corona-Regeln im Gelsenkirchener Standesamt

Ab heute sind bei Trauungen wieder weniger Gäste erlaubt. Außerdem gilt die 3G-Regel.

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  • Maximal zehn Personen einschließlich Brautpaar
  • Maskenpflicht und 3G-Nachweis

Wegen der steigenden Corona-Zahlen gelten für Hochzeiten im Gelsenkirchener Standesamt ab heute wieder neue Einschränkungen. Laut Stadt sind bei Trauungen im Schloss Horst und an den anderen Trauorten nur noch insgesamt zehn Personen erlaubt - also das Brautpaar und acht Gäste. Zuletzt durften noch 15 Personen dabei sein. Neben der Maskenpflicht gilt im Gelsenkirchener Standesamt auch die 3G-Regel. Alle Teilnehmer einer Trauung müssen einen entsprechenden Nachweis mitbringen.

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