Neue Corona-Regeln in NRW: Diese Änderungen gibt es

NRW nimmt erneut Änderungen an der Corona-Schutzverordnung vor. Welche neuen Regeln es gibt, erfahrt ihr hier.

© Land NRW

Im Kampf gegen Corona wird sich Vieles ändern: Ab Montag, 13. September, ist in NRW nicht mehr nur die Inzidenz entscheidend, um zu bewerten, wie wir in der Pandemie stehen. Das ist nicht das einzige, was sich im Bundesland in Sachen Corona-Maßnahmen ändert:

Quarantäne für Schülerinnen und Schüler

Nur nachweislich positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssen in Quarantäne. Das gilt solange alle Hygiene-Regeln (Abstand, Maske, Lüften) gut eingehalten wurden. Falls nicht, müssen wieder die Sitznachbarn in Quarantäne. Die direkten Sitznachbarn dürfen sich nach fünf Tagen mit einem PCR-Test "freitesten". Neu ist auch: Die Schulen müssen nicht mehr jeden einzelnen Kontakt nachverfolgen. Das zumindest sagt eine E-Mail aus dem Schulministerium, die an alle Schulen verschickt wurde. Neu ist auch, dass es an weiterführenden Schulen mehr Tests geben soll. Statt wie bisher zwei sollen drei Schnelltests verpflichtend gemacht werden. Das gilt allerdings erst ab dem 20. September.

Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne

Diese Regel sorgt für viel Missmut: Das Land NRW zahlt ab dem 11. Oktober für Ungeimpfte keinen Verdienstausfall mehr, wenn sie in Quarantäne müssen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sagte bereits, dass diese Regel die Impfquote nicht erhöhen würde. NRW-Gesundheitsminster Laumann begründet folgendermaßen: Wer sich die Freiheit herausnehme, sich nicht impfen zu lassen, obwohl medizinisch nichts dagegen spricht, der stehe für die Folgen dieser Entscheidung selbst ein.

Die neue Inzidenzformel

In der neuen Corona-Schutzverordnung, die ab dem 13. September gilt, steht, dass der Inzidenzwert, die Auslastung der Intensivbetten und die Hospitalisierungs-Inzidenz (wieviele Menschen innerhalb von sieben Tagen auf 100.000 Einwohner wegen Corona im Krankenhaus behandelt werden müssen) gleichwertig und gemeinsam der neue Leitindikator sind. Offen ist aber noch, wie genau die Grenzwerte aussehen - also ab wann es Grund gibt, Alarm zu schlagen.

Autor: José Narciandi und Joachim Schultheis

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