Neue Corona-Testverordnung bei uns in Kraft

Ab heute gilt bei uns eine neue Corona-Testverordnung.

Abstrich in einer Corona-Teststelle
© Thomas Gödde / FUNKE Foto Services
  • Kostenloser PCR-Test nur nach positiven Schnelltest
  • Labore sollen entlastet werden

Laut der neuen Corona-Verordnung bekommen wir einen kostenlosen PCR-Test nur noch nach einem positiven Schnelltest von einer offiziellen Teststelle. Eine rote Warnung in der App reicht nicht mehr aus. PCR-Tests bei Risikopatienten und Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitsbereich werden bevorzugt ausgewertet. Die neue Regel soll eine Überlastung der Labore durch die Omikronwelle verhindern.

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