Neue Einschränkungen im Gelsenkirchener Standesamt

Für die Trauungen im Schloss Horst wird bald wieder die zugelassene Gästezahl reduziert.

Schloss Horst von außen
© Matthias Graben / FUNKE Foto Services
  • Ab Mittwoch nur noch zehn Personen erlaubt
  • 3G-Regel und Maskenpflicht im Standesamt

Wegen der steigenden Corona-Zahlen gelten für Hochzeiten im Gelsenkirchener Standesamt bald wieder neue Einschränkungen. Das hat die Stadt jetzt angekündigt. Ab kommender Woche Mittwoch sind bei Trauungen im Schloss Horst nur noch insgesamt zehn Personen erlaubt, also das Brautpaar und acht Gäste. Aktuell dürfen noch 15 Personen dabei sein. Neben der Maskenpflicht gilt im Gelsenkirchener Standesamt auch die 3G-Regel. Alle Teilnehmer einer Trauung müssen einen entsprechenden Nachweis mitbringen.

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