
© Pixabay
© Pixabay
Anzeige
- Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf funktioniere nicht
- Auch Vertreibung des Wolfes mit Gummigeschossen möglich
Anzeige
Das Zusammenleben von Mensch und Wolf funktioniere einfach nicht, so NRW-Umweltministerin Heinen-Esser. Laut der neuen Verordnung ist es jetzt erlaubt, Wölfe abzuschießen, wenn sie Menschen verletzt, sich aggressiv verhalten oder schwere wirtschaftliche Schäden angerichtet haben. Außerdem dürfen Wölfe aktiv vertrieben werden, wenn sie einem Menschen näher als 30 Meter kommen - zum Beispiel mit Gummigeschossen. Im Wolfsgebiet Schermbeck, zu dem auch der Bottroper Norden gehört, hat sich ein Wolfsrudel niedergelassen. Immer wieder gibt es dort Nutztierrisse. Zuletzt war Mitte Dezember ein Pony auf einer Weide in Kirchhellen von einem Wolf getötet worden.
Anzeige