Neue Verordnung erlaubt den Abschuss von Wölfen

In Kirchhellen dürfen aggressive Wölfe in Zukunft im Extremfall abgeschossen werden. Das Landeskabinett hat dafür jetzt eine neue Wolfsverordnung beschlossen.

Ein Wolf im Wald
© Pixabay
  • Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf funktioniere nicht
  • Auch Vertreibung des Wolfes mit Gummigeschossen möglich

Das Zusammenleben von Mensch und Wolf funktioniere einfach nicht, so NRW-Umweltministerin Heinen-Esser. Laut der neuen Verordnung ist es jetzt erlaubt, Wölfe abzuschießen, wenn sie Menschen verletzt, sich aggressiv verhalten oder schwere wirtschaftliche Schäden angerichtet haben. Außerdem dürfen Wölfe aktiv vertrieben werden, wenn sie einem Menschen näher als 30 Meter kommen - zum Beispiel mit Gummigeschossen. Im Wolfsgebiet Schermbeck, zu dem auch der Bottroper Norden gehört, hat sich ein Wolfsrudel niedergelassen. Immer wieder gibt es dort Nutztierrisse. Zuletzt war Mitte Dezember ein Pony auf einer Weide in Kirchhellen von einem Wolf getötet worden.

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