Neue Verordnung: Weitere Corona-Lockerungen bei uns

Wir in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen können uns bald über weitere Lockerungen freuen. 

Passanten mit Maske in der Gladbecker Innenstadt
© Lutz von Staegmann / FUNKE Foto Services
  • Aktualisierte Corona-Schutzverordnung gilt ab Freitag
  • Shoppen ohne Test möglich

Ab Freitag gilt die aktualisierte Corona-Schutzverordnung des Landes mit einem Stufen-Fahrplan für weitere Öffnungen ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100. Dann brauchen wir keinen negativen Corona-Test mehr beim Shoppen. Einzig die Kundenbegrenzung in den Geschäften auf eine Person pro 20 Quadratmetern bleibt bestehen. Im Kulturbereich sind größere Veranstaltungen draußen erlaubt. Zu Konzerten, Theater, Oper und auch in Kinos können bis zu 250 Personen mit negativem Testergebnis zugelassen werden. Die Gladbecker können sich Hoffnung auf noch mehr Lockerungen machen. Denn der Inzidenzwert im Kreis Recklinghausen ist unter die Schwelle von 50 gesunken. Bleibt er stabil da, dann dürfte zum Beispiel die Innengastronomie öffnen. Auch Fitnessstudios und Bäder dürfen mit Test und Personenbegrenzung wieder öffnen. Und wenn die landesweite Inzidenz unter 50 sinkt, dürfen auch Freizeitparks wie der Movie-Park in Kirchhellen wieder aufmachen - auch hier mit den entsprechenden Auflagen.

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