Notbremse in Bottrop tritt in Kraft

Ab heute gilt auch in Bottrop eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Gladbeck und Gelsenkirchen haben schon am Samstag die Notbremse gezogen.

Menschenleere Straße in Bottrop bei Nacht
© Oliver Mengedoht / FUNKE Foto Services
  • Schulen vorerst weiter im Wechselunterricht
  • Einzelhandel mit "Click & Meet" plus Test

Bottrop liegt über einem Inzidenzwert von 100, aber aktuell noch unter 150 (Stand heute laut Robert-Koch-Institut: 139,5). Deshalb gilt zwar ab sofort die Ausgangssperre, die Schulen dürfen aber noch Wechselunterricht anbieten. Auch für Kitas gibt es noch keine weiteren Einschränkungen. Der Einzelhandel bleibt vorerst geöffnet, allerdings müssen Kunden einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen.

Diese Regeln gelten ab heute in Bottrop:

Ausgangsbeschränkung:

Von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens bestehen Ausgangsbeschränkungen; man darf sich in dieser Zeit nur in einer Wohnung oder anderen Unterkunft aufhalten.

Ausnahmen sind:

   • Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr bleibt körperliche Bewegung wie Spazierengehen, Radfahren, Joggen, im Freien für Einzelpersonen erlaubt.

   • Medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle und andere medizinisch unaufschiebbare Behandlungen

   • Berufsausübung

   • Wahrung des Sorge- oder Umgangsrechts

   • Betreuung von Minderjährigen und Personen, die Unterstützung benötigen

   • Begleitung Sterbender

   • Versorgung von Tieren


Kontaktbeschränkungen:

Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts plus eine Person eines weiteren Haushalts.


Einkauf und Shopping:

Ladengeschäfte und Märkte können nur nach Terminbuchung und mit einem negativen Corona-Test besucht werden (Click & Meet“ plus Test). Die Betreiber müssen die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden zur Kontaktnachverfolgung erheben.

Ausnahmen gelten bei:

   • Abholung vorbestellter Waren

   • Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs:

   • Lebensmittelhandel

   • Getränkemärkte

   • Reformhäuser

   • Babyfachmärkte

   • Apotheken

   • Sanitätshäuser

   • Drogerien

   • Optiker und Hörakustiker

   • Tankstellen

   • Zeitungskiosk

   • Buchhandlungen

   • Floristikläden

   • Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte

   • Gartenmärkte

   • Großhandel

Voraussetzungen ist, dass der Verkauf von Waren nicht über das übliche Sortiment des Geschäfts hinausgeht und die Kundenzahl begrenzt ist. Bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche: eine Kundin bzw. ein Kunde je 20 Quadratmeter. Ab 800 Quadratmeter Verkaufsfläche: zusätzlich eine Kundin bzw. ein Kunde je 40 Quadratmeter. Es muss den Kundinnen und Kunden immer möglich sein, mindestens 1,50 Meter Abstand zu halten. Es besteht für die Kundinnen und Kunden die Pflicht, medizinische Masken zu tragen.


Hotel und Gastronomie:

Touristische Übernachtungen bleiben untersagt.

Gaststätten bleiben geschlossen.

Ausnahmen sind:

   • Lieferung von Speisen und Getränken

   • Abholung von Speisen und Getränken, aber nicht im Zeitraum von 22 bis 5 Uhr.

   • Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen oder Betreuungseinrichtungen

   • gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, aber dann nur für die zulässig beherbergten Personen.

   • Angebote zur Versorgung Obdachloser

   • Bewirtung für Fernbusfahrerinnen und -fahrer, die beruflich bedingt Waren befördern

   • Personalrestaurants und Kantinen, die aber nicht öffentlich zugänglich sein dürfen und nur dann, wenn sie für die Arbeit unerlässlich sind.


Körpernahe Dienstleistungen:

Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt.

Ausnahmen sind:

   • Friseurbetriebe und Fußpflege und

   • medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Zwecke.

Die Voraussetzungen ist, dass alle Beteiligten eine FFP2 (oder vergleichbare) Masken tragen. Die Kundinnen und Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können.


Bus, Bahn und Taxi:

Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln ist verschärft.

   • Alle Fahrgäste müssen FFP2 (oder vergleichbare) Masken tragen

   • Das Personal muss medizinische Masken tragen


Schulen:

Unterricht bei allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ist nur in Form von Wechselunterricht zulässig.

Ausnahmen sind:

   • Abschlussklassen und Förderschulen können ausgenommen werden

   • Notbetreuungen können eingerichtet werden


Freizeit- und Kultur:

Movie Park Germany, Schloss Beck, Alpincenter, Grusellabyrinth bleiben geschlossen.

   • Die VHS ist geschlossen. Es finden Online-Veranstaltungen statt.

   • Das Quadrat ist geöffnet. Eine Terminvereinbarung und negative tagesaktuelle Tests sind notwendig.

   • Die Bibliothek ist geschlossen.

   • Die Angebote des Kulturamts finden derzeit nicht statt. Die Musikschule bietet Online-Veranstaltungen an.

Halde Beckstraße mit Tetraeder und Halde Haniel mit Stehlen und Amphitheater bleiben für Spaziergänge geöffnet, ebenso Stadtgarten , Naherholungsgebiete.


Sport:

Erlaubt bleibt im Freien und auch auf Außensportanlagen die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Bei Kindern unter 14 Jahren Sport in Gruppen maximal zu fünft.

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