Offiziell: Urteil gegen Peter S. ist rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Bottroper Apothekers abgelehnt.

Der Bottroper Apotheker Peter S. vor Gericht
  • BGH lässt die Beanstandungen des Verurteilten nicht gelten
  • Revisionen von Nebensklägern ebenfalls zurückgewiesen

Das Urteil gegen den Bottroper Apotheker Peter S. ist endgültig rechtskräftig - das hat heute der Bundesgerichtshof bestätigt. Die Richter in Karlsruhe haben die Revision von S. als unbegründet zurückgewiesen. Vergangene Woche hatte darüber auch schon das Recherchenetzwerk Correctiv berichtet - der BGH hatte die Meldung aber zunächst bestritten. Jetzt steht fest, dass der Bottroper Apotheker für insgesamt zwölf Jahre ins Gefängnis muss.

Er war vom Essener Landgericht verurteilt worden, weil er in mehr als 14.000 Fällen Krebsmedikamente gepanscht hatte. Außerdem ist das lebenslange Berufsverbot rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat auch Revisionsanträge von Nebenklägern zurückgewiesen - sie wollten eine noch weiter gehende Verurteilung von Peter S. erreichen.


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