Online-Kfz-Anmeldung verzögert sich in Gladbeck und Bottrop

Die Möglichkeit, Autos über das Internet an- und abzumelden, verschiebt sich noch etwas bei uns. Nur in Gelsenkirchen läuft alles nach Plan.

© Radio Emscher Lippe

Eigentlich sollte ab heute alles funktionieren. Im Kreis Recklinghausen mit Gladbeck gibt es aber noch ein Problem mit einer Schnittstelle. Wann genau das Problem behoben ist, ist noch nicht klar. In Bottrop funktioniert ab heute nur das Online-An- und Abmelden von Saisonkennzeichen. Alles weitere könnte erst ab 2020 funktionieren.

Hürden für den Vorgang ziemlich hoch

Es wird ein neuer Personalausweis mit eID benötigt. Ein Lesegerät oder eine passende App zur Authentifizierung. Außerdem muss das Fahrzeug nach dem 1.1.2015 angemeldet worden sein. Erst seitdem sind verdeckte Codes auf das Kennzeichen und den Fahrzeugschein gedruckt worden.

Beispiel: KFZ online abmelden

Laut dem Bundesverkehrsministerium, kurz BMVI, müsst ihr folgende Schritte ausführen:

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  1. Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
  2. Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  3. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  4. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
  4. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  5. Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
  6. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
  7. Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
  8. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  9. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
  10. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  11. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  12. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen. (Quelle: BMVI)

Hier findet ihr den kompletten Artikel.


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