
- Anmeldungen 1 bis 2 Wochen vorher
- Private Osterfeuer sind verboten
In Gladbeck und Bottrop muss das Feuer spätestens eine Woche vorher angemeldet sein, in Gelsenkirchen sogar zwei Wochen vorher. In Gladbeck läuft das über das Ordnungsamt, in Bottrop gibt es das Formular auf der Stadtwebseite, in Gelsenkirchen wird eine schriftliche Anzeige fällig.
Die Städte machen auch klar: Private Osterfeuer im Garten sind nicht erlaubt. Veranstalten dürfen nur Vereine, Kirchengemeinden oder ähnliche Organisationen – und das Feuer muss öffentlich zugänglich sein.
Als Brennmaterial ist laut den städtischen Regeln nur trockenes, unbehandeltes Holz und Strauchschnitt erlaubt. Plastik, Sperrmüll oder behandeltes Holz haben im Feuer nichts zu suchen.
Die Städte empfehlen außerdem, den Holzhaufen kurz vor dem Anzünden umzuschichten – damit sich keine Igel, Hasen oder Vögel darin versteckt haben. Das Feuer muss ständig von einer erwachsenen Person bewacht werden, und bei starkem Wind soll es gar nicht erst angezündet werden.