Osterfeuer in Gladbeck, Bottrop oder Gelsenkirchen veranstalten

Wenn ihr in diesem Jahr ein Osterfeuer abbrennen möchtet, müsst ihr euch an ein paar Spielregeln halten.

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  • nur bestimmte Materialien verbrennen
  • Bußgeld bei unangemeldetem Osterfeuer

Das Osterfeuer muss laut den Städten der Brauchtumspflege dienen und ihm Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jeden zugänglich sein. Verbrennen dürft ihr nur trockene pflanzliche Rückstände wie zum Beispiel unbehandeltes Holz, Baum- oder Strauchschnitt. Aufschichten dürft ihr die Materialien allerdings erst kurz vorm Abbrennen, damit keine Tiere zu Schaden kommen. Ein Osterfeuer müsst ihr in allen drei Städten anmelden. Wenn ihr ein unangemeldetes Osterfeuer abbrennt, erwartet euch ein Bußgeld.


Die Anmeldefristen im Überblick:

In Gladbeck müsst ihr euer Osterfeuer bis zum 20. März angemeldet haben - abbrennen dürft ihr es nur am Karsamstag, Ostersonntag oder -montag. Ein Anmeldeformular findet ihr auf der Seite der Stadt Gladbeck. In Bottrop müsst ihr euer Osterfeuer eine Woche vor dem Abbrennen beim Fachbereich Umwelt und Grün anmelden. Zuständig ist dort Frau Böhmer. In Gelsenkirchen müsst ihr euer Osterfeuer mindestens 2 Wochen vorher anmelden. Weitere Infos findet ihr auf der Homepage der Stadt.

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