Polizei bei uns will Radfahren sicherer machen

Bei einem Kontrolltag in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen sind viele Fahrrad- und Autofahrer erwischt worden, die sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hatten.

Ein Fahrradfahrer steht vor einem Polizeiauto
© Polizei Recklinghausen
  • Technische Mängel an den Fahrrädern
  • Über 180 Temposünder in Autos erwischt

Fahrradfahrer sind bei Verkehrsunfällen besonders gefährdet, weil sie keine Knautschzone haben - die Polizei in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen hat deshalb bei Schwerpunktkontrollen gestern die Sicherheit von Radfahrern im Blick gehabt. Im Bereich des Polizeipräsidiums Recklinghausen wurden 118 Fahrradfahrer kontrolliert - 60 davon mussten ein Verwarngeld zahlen. Die meisten waren nicht auf dem Radweg oder in der falschen Richtung unterwegs. Bei anderen gab es technische Mängel am Rad, zum Beispiel weil die Klingel oder Licht fehlten. In Gelsenkirchen hatten von 97 kontrollierten Fahrradfahrern nur 30 einen schützenden Helm auf.

Tipps und Hinweise der Polizei:

  • Sicherheit durch Sichtbarkeit! Das Tragen von heller und reflektierender Kleidung wird empfohlen!
  • Sicherheit geht vor! Das Tragen eines Fahrradhelmes verhindert keine Unfälle, aber mindert die Unfallfolgen!
  • Keine Ablenkung im Straßenverkehr! Im Straßenverkehr werden alle Sinne benötigt. Jede Ablenkung erhöht das Unfallrisiko.
  • Fahrtüchtigkeit beachten! Nicht nur auf dem Fahrrad ist bei der Teilnahme am Straßenverkehr ein klarer Kopf gefragt. Alkohol und sonstige Drogen sind damit nicht vereinbar. Gleiches gilt bei Übermüdung.
  • Schutzzonen achten! Fahrradschutzstreifen dürfen nicht zum Parken oder Halten benutzt werden. Ausweichen auf den Schutzstreifen ist erlaubt, wenn Radfahrende nicht gefährdet werden können.
  • Behinderungen vermeiden! Rad- und Fußwege müssen zur Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmenden frei bleiben. Parken und Halten auf Geh- und Radwegen ist tabu.
  • Vorsicht beim Richtungswechsel! Abbiegen nach links verlangt von Radfahrende besonders umsichtiges Verhalten. Bei rechts abbiegenden Fahrzeugen birgt insbesondere der tote Winkel unkalkulierbare Gefahren für Radfahrende. Im Auto den Schulterblick nicht vergessen!
  • Überholen nur mit Abstand! Der Überholabstand muss stets ausreichend sein - 1,50 m innerhalb geschlossener Ortschaften sowie 2 m außerhalb geschlossener Ortschaften.

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