Polizei Gelsenkirchen: Keine generelle Maskenpflicht

Die Gelsenkirchener Polizei hat noch einmal zum umstrittenen Einsatz an der Küppersbuschstraße in der Feldmark Stellung genommen.

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  • Keine generelle Maskenpflicht im Dienst
  • Es gab keine dienstrechtlichen Verstöße

Eine Sprecherin weist darauf hin, dass Polizisten im Dienst keiner generellen Maskenpflicht unterliegen. Gleichwohl seien alle Beamte dahingehend sensibilisiert, nach Möglichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, um sich und andere zu schützen und ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden. Beim Einschreiten könnten sie allerdings aus einsatztaktischen Gründen darauf verzichten - was beim betroffenen Einsatz der Fall gewesen sei.

Dienstrechtliche Verstöße der beteiligten Polizisten seien nach Prüfung des Videos nicht festgestellt worden.

Das ist der Hintergrund

Auf Facebook sorgt aktuell ein heimlich aufgenommenes Video von dem Polizeieinsatz in einer Gelsenkirchener Wohnung für Aufsehen. Die Beamten mussten zweimal wegen Ruhestörung zur Küppersbuschstraße in der Feldmark anrücken. Einer der Polizisten ist dabei zu sehen, wie er zwei Personen lautstark und mit aggressiven Sprüchen der Wohnung verweist. Im Gegensatz zu den Bewohnern tragen die Beamten keinen Mund-Nasenschutz. 

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