
© Bundespolizei
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- Beamte stellen krallenförmiges Messer sicher
- Verstoß gegen das Waffengesetz
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Der Junge war auf einem Bahnsteig einer Streife aufgefallen. Er hatte in einer Jackentasche ein Karambitmesser. Die Beamten kassierten die krallenförmige Waffe ein. Gegen den Jugendlichen wird ermittelt, wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Karambitmesser stammen ursprünglich aus Südostasien. Sie fallen in Deutschland unter das Waffengesetz.
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