Private Grillpartys - Was ist erlaubt?

Dürfen Freunde dazu kommen? Müssen wir Abstand halten? Wir haben die wichtigsten Fragen geklärt.

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Fest steht: Grillen im öffentlichen Raum ist und bleibt verboten. Das regelt die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand: 21.05.). Dort heißt es unter §10 Absatz (7):

Das Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist untersagt. Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können weitere Verhaltensweisen im öffentlichen Raum generell untersagen.

Das Grillen in Öffentlichkeit, zum Beispiel an Grillplätzen in Parks, ist nicht gestattet. Doch wie sieht es zu Hause aus?

Welche Regeln gelten fürs Grillen im eigenen Garten?

Die allgemeinen Beschränkungen der Corona-Schutzverordnungen gelten nur im öffentlichen Raum. Dazu gehört der private Garten nicht. Dort kann also grundsätzlich jeder machen, was er will. Folglich ist auch das Grillen mit mehreren Personen aus unterschiedlichen Haushalten erstmal nicht verboten. Dabei sollten aber trotzdem die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Das sagt Anwalt Arndt Kempgens dazu:

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Polizei kann trotzdem eingreifen

Dass die Corona-Schutzverordnung im privaten Bereich nicht gilt, heißt aber nicht, dass automatisch alles erlaubt ist. Es gibt nämlich Einzelfallregelungen. Ruft beispielsweise ein Nachbar die Polizei, kann es sein, dass die Beamten die Grillparty auflösen, weil diese eine Gefahr für den Infektionsschutz der Bevölkerung darstellt. Anwalt Arndt Kempgens erklärt, warum:

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Das heißt also: Wer sich mit mehr als einem anderen Haushalt zum Grillen trifft und keinerlei Abstands- oder Hygienevorschriften einhält, gefährdet eventuell den Infektionsschutz seiner Mitmenschen. Ähnlich wie bei einem großen, nicht genehmigtem Feuer oder Lärmbelästigung, kann die Polizei hier eingreifen und die Grillparty auflösen.

Der einzige Unterschied: Mit einem Bußgeld nach der Corona-Schutzverordnung muss niemand rechnen - denn diese gilt ja im eigenen Garten nicht. Anwalt Arndt Kempgens empfiehlt: Auch im eigenen Garten die Abstands- und Hygienevorschriften einhalten, dann hat die Polizei keinen Grund, die Grillparty aufzulösen.

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