Prozessauftakt: Gelsenkirchenerin will zurück ins Gefängnis

Die 57-Jährige soll sich selbst eines Raubüberfalls beschuldigt haben, den sie nicht begangen hat - laut Anklage, weil sie wieder zurück ins Gefängnis wollte.

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  • Angeklagte legt Messer als vermeintliche Beweise vor
  • Anfang 2023 nach 30-jähriger Haftstrafe entlassen

Das Essener Landgericht muss sich heute mit dem kuriosen Fall einer 57-jährigen Gelsenkirchenerin beschäftigen. Die Angeklagte soll einen Raubüberfall vorgetäuscht haben, um wieder ins Gefängnis zu kommen. Laut Staatsanwaltschaft hatte die Gelsenkirchenerin bis Anfang letzten Jahres eine fast 30-jährige Haftstrafe abgesessen. Der Grund waren verschiedene Straftaten, die sie - damals noch als Mann - begangen hatte. Kurz nach ihrer Entlassung soll sie sich dann bei der Polizei mehrfach selbst beschuldigt haben - wegen eines Raubes, den sie nicht begangen hatte. Als vermeintlichen Beweis hatte sie laut Anklage jeweils ein Messer dabei.

Die Richter prüfen jetzt, ob die Gelsenkirchenerin in Sicherungsverwahrung kommt. Das Urteil gegen die 57-Jährige wird für Ende des Monats erwartet.

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