
© Paul Hill - Fotolia
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- Brust abgeleckt
 - versuchte Vergewaltigung
 
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Laut Anklage habe das Opfer der angeklagten Hernerin im Herbst letzten Jahres in ihrer Wohnung bei Übersetzungen geholfen. Als der zweite Angeklagte Herner hinzukam, soll die Hernerin das Opfer aufgefordert haben ihr Kopftuch abzulegen und sich auf das Bett zu legen. Daraufhin soll der Mann die Geschädigte unten rum ausgezogen haben, während die Frau sie festgehalten haben soll. Der Angeklagte soll versucht haben sie zu vergewaltigen. Sie soll sich so heftig gewehrt haben, dass es dem Mann nicht gelang in die Frau einzudringen. Währenddessen soll die angeklagte Frau die Brust der Geschädigten geleckt haben, bevor diese fliehen konnte. Ein Urteil wird für Ende des Monats erwartet.
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