
© Fabian Strauch/FUNKE Foto Services
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- Angeklagter erlitt psychotischen Schub
- Unterbringung in Psychiatrie wird verhandelt
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Laut Anklage litt er unter paranoider Schizophrenie und fühlte sich zunehmend bedroht - auch von seiner Familie. An jenem Augustmorgen soll er dann einen psychotischen Schub erlitten und seine schlafende Mutter angegriffen haben. Sie starb noch am Tatort. Der Mann rief danach selbst die Polizei. Weil er wegen seiner Krankheit nicht schuldfähig war, geht es nicht um eine Gefängnisstrafe, sondern um seine Unterbringung in der Psychiatrie.
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