Prozessstart: Vergewaltigung und Jugendpornographie

Wegen schwerer Vergewaltigung steht ab heute ein 23-jähriger Gelsenkirchener vor dem Essener Landgericht. Der Angeklagte muss sich auch wegen Freiheitsberaubung und Jugendpornographie verantworten.

© Fabian Strauch/FUNKE Foto Services
  • Gelsenkirchener soll Frauen in Keller gelockt haben
  • Die Opfer waren 15 und 19 Jahre alt

Der Gelsenkirchener soll eine 15-Jährige unter Vorwänden in einen Gelsenkirchener Keller gelockt haben, so die Staatsanwaltschaft. Dort habe er sie erst aufgefordert, sich auszuziehen - und sie dann geschlagen und vergewaltigt. Die Tat soll der 23-Jährige gefilmt haben. Mit dem Video habe er das Opfer unter Druck gesetzt und ein weiteres Mal zum Sex gezwungen. Einige Monate soll es zu einer ähnlichen Tat gekommen sein: Dieses mal soll der Gelsenkirchener in dem Keller eine 19-Jährige mit einer Schreckschusswaffe bedroht haben, bevor er sie laut Anklage vergewaltigte. Außerdem fand die Polizei bei Durchsuchungen ein jugendpornographisches Bild bei dem Angeklagten. Das Urteil gegen den Gelsenkirchener soll Ende März fallen.

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