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- Vorwurf der Untreue
- Verdacht fällt auf namentliche bekannte Person
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Möglicherweise wurde Assauer vor seinem Tod ausgeplündert. Laut Staatsanwaltschaft gehe es um den Vorwurf der Untreue, das Verfahren richte sich gegen eine namentlich bekannte Person. Um wen es sich bei der Person handelt, wolle man aus ermittlungstaktischen Gründen aber nicht sagen. Der Ex-Schalke-Funktionär war zuletzt schwer demenzkrank und wurde von seiner Tochter gepflegt. Er starb Anfang 2019 mit 74 Jahren.
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