
© Gero Helm / FUNKE Foto Services.
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- Ausnahme für Schüler gilt in den Ferien nicht
- Ab 6 Jahren muss 3G nachgewiesen werden
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Schüler in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen brauchen während der Weihnachtsferien einen 3G-Nachweis, wenn sie mit Bus oder Bahn fahren. Darauf haben haben jetzt Bogestra und Vestische hingewiesen. Normalerweise gibt es für Schüler eine Ausnahme, weil sie in der Schule sowieso regelmäßig getestet werden. Während der Ferien gilt diese Sonderregel aber nicht. Schüler ab 6 Jahren müssen deshalb vom 27. Dezember bis einschließlich 9. Januar nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Die 3G-Regel in Bussen und Bahnen gilt seit Ende November in ganz Deutschland.
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