
© Thorsten Lindekamp / FUNKE FotoServices
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- Regelung gilt für Sek. I und II
- Quarantäne soll strenger kontrolliert werden
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Alle Schüler der Sekundarstufen I und II müssen überall dort Mund und Nase bedecken, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Hintergrund ist, dass es an den Gladbecker Schulen im Moment viele Corona-Infektionen gibt. Deshalb setzt die Stadt über eine Allgemeinverfügung strengere Schutzmaßnahmen durch - in Absprache mit dem Kreis Recklinghausen und der Bezirksregierung Münster. In Zukunft soll auch strenger kontrolliert werden, ob Betroffene und Kontaktpersonen die Quarantäne einhalten. Die Maskenpflicht an den Schulen in Gladbeck gilt erst einmal bis zum 31. Oktober.
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