Anzeige
Schulpflicht bei Schnee und Glatteis
© OFC Pictures - stock.adobe.com
Teilen:

Schulpflicht bei Schnee und Glatteis

Wenn es draußen stürmt, schneit oder glatt ist, fragt ihr euch als Eltern in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen möglicherweise: Muss mein Kind heute zur Schule?

Veröffentlicht: Samstag, 11.01.2025 10:08

Anzeige
  • Bezirksregierungen entscheiden in der Regel
  • Frostige Temperaturen auch zum Wochenstart erwartet
Anzeige

Die Bezirksregierung Münster sagt dazu jetzt in einer Mitteilung: Es kommt drauf an. Grundsätzlich entscheiden die Bezirksregierungen oder – bei landesweitem Unwetter – das NRW-Schulministerium, ob der Präsenzunterricht ausfällt. Eltern können aber auch selbst entscheiden, ob der Schulweg für ihr Kind sicher und zumutbar ist. Wichtig: In jedem Fall müsst ihr in der Schule Bescheid sagen, wenn euer Kind zu Hause bleibt. Sollte die Schule geöffnet sein, wird dort eine Betreuung sichergestellt – auch bei wenigen Schülern. Lehrer sollen, sofern möglich, trotzdem zur Schule kommen.

Auch für den Start der neuen Woche sind bei uns in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen frostige Temperaturen angesagt. 

Anzeige
Anzeige
Anzeige