
© Hauptzollamt Dortmund
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- Männer ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
- Arbeitgeber muss mit harter Strafe rechnen
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Auf einer Gelsenkirchener Baustelle haben Zollfahnder drei mutmaßliche Schwarzarbeiter erwischt. Bei einer Kontrolle konnten die Männer aus der Ukraine und Belarus keine gültige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorweisen - die bräuchten sie aber, um hier auf dem Bau zu arbeiten. Alle drei wurden vorläufig festgenommen. Auch den Arbeitgeber erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Beihilfe zu illegalem Aufenthalt und illegaler Beschäftigung. Dafür kann es laut Zoll bis zu 10 Jahre Gefängnis und ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geben. Schwarzarbeit ist seit Jahren ein Schwerpunktthema der Zollfahnder bei uns.
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