Service-Samstag ZBG

Der Zentrale Betriebshof in Gladbeck bietet wieder einen Service-Samstag an. 

Bürger geben Grünschnitt ab
© Socrates Tassos / FUNKE Foto Services
  • Abfallannahme von 9 bis 13 Uhr
  • Umweltbrummi für Problemabfälle

Von 9 bis 13 Uhr können auf dem Wertstoffhof an der Wilhelmstraße kostenlos Abfälle wie z.B. Papier, kleinere Mengen Sperrmüll, Grünabfälle, elektronische Geräte oder Metallschrott abgegeben werden. Bei Restabfällen wird dagegen eine Gebühr fällig. Auch der Umweltbrummi für Problemabfälle wie Lacke, Farben und Batterien steht auf dem Zentralen Betriebshof bereit. 

Das sind die Spielregeln

Da die Annahmemöglichkeiten auf dem Wertstoffhof beschränkt sind, wird gebten, bei der Entsorgung von Grünabfällen einige erforderliche Spielregeln zu beachten:

  • Gartenabfälle müssen in Säcken bis max. 100 l oder vergleichbaren Gefäßen (Speisfässer, Körbe etc.) angeliefert werden. Der Gartenabfall muss über einen Auftritt von oben in Container eingefüllt werden. Loses Material aus Anhängern oder LKW kann nicht verladen werden.
  • Die Anlieferung von 1 Kubikmeter pro Haushalt und Tag ist gebührenfrei. Darüber hinaus werden Gartenabfälle gegen Gebühr angenommen. Für Gartenabfall je angefangene 100 l über 1 Kubikmeter hinaus müssen 3,30 € Entsorgungsgebühr bezahlt werden. Die gesamte Anlieferungsmenge ist allerdings auf maximal 2 Kubikmeter beschränkt.
  • Angenommen wird nur nichtsperriger Gartenabfall wie Rasenschnitt, Laub, kleingeschnittener Ast- und Heckenschnitt.
  • Sperrige Gartenabfälle, wie Stämme, dickere Äste und Wurzeln, können nicht abgegeben werden. Dafür bietet der ZBG Sammeltermine im Frühjahr und Herbst an.
  • Den Anordnungen des ZBG-Personals auf dem Gelände ist unbedingt Folge zu leisten.

Aufgrund der aktuellen Lage sind auch an diesem Tag die verschärften Vorschriften zum Kontaktverbot (Abstand halten, keine Gruppenbildung, etc.) zu beachten. Das Verlassen des Fahrzeuges ist nur während des Termins zum Entladen erlaubt. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist verpflichtend. Der ZBG bittet die Anlieferer, den Mitarbeitern unbedingt Folge zu leisten und bei eventuellen Wartezeiten Geduld aufzubringen


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