
© helmutvogler - Fotolia
© helmutvogler - Fotolia
Anzeige
Das schreibt die WAZ. Der 46-jährige Angeklagte war in einem ersten Prozess zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden - der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber gekippt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Gelsenkirchener vor, die Jugendliche in Notsituationen ausgenutzt zu haben. Er kannte ihre Familie und gab vor, sich zu kümmern - Essen und Geld habe es dann aber nur gegen Sex gegeben.
Anzeige