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Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld wird verlängert
© Thomas Aumann - Fotolia
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Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld wird verlängert

Unternehmen in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen können für ihre Mitarbeiter auch in den nächsten Monaten unkompliziert Kurzarbeitergeld beantragen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 29.09.2021 09:40

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Die Bundesagentur für Arbeit hat die Sonderregelungen aus der Corona-Krise bis zum Jahresende verlängert. Damit können zum Beispiel auch Leiharbeiter Kurzarbeitergeld bekommen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden bis Ende des Jahres voll erstattet. Die Arbeitsagentur weist auch nochmal darauf hin, dass die Kurzarbeiter für Weiterbildungen genutzt werden kann - dafür gibt es auch entsprechende Zuschüsse. Während der Pandemie hatten hunderte Unternehmen bei uns Kurzarbeit anmelden müssen. 

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