
- Unabhängiger Sachverständiger soll Sicherung des Tresorraums prüfen
- Ergebnis des Gutachtens evtl. auch für weitere Verfahren relevant
Neue Entwicklung im Rechtsstreit um den Millionen-Einbruch in die Sparkassen-Filiale in Gelsenkirchen-Buer: Das Landgericht Essen hat heute (09.07.) in zwei Zivilverfahren bekanntgegeben, wie es weitergeht. Im ersten Verfahren soll ein unabhängiger Sachverständiger prüfen, ob die Schließfächer der Sparkasse zum Zeitpunkt des Einbruchs (also am 23. Dezember 2025) nach dem damals gültigen Stand der Technik ausreichend gesichert waren. Die Kosten dafür muss zunächst die klagende Partei vorstrecken, da sie die mangelhafte Sicherung beweisen muss. Das zweite Verfahren wird vorerst auf Eis gelegt. Es soll das Ergebnis des Sachverständigengutachtens abwarten. Auf das Ergebnis des Gutachtens könnte dann im zweiten und auch in zukünftigen Verfahren zurückgegriffen werden.