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Stadt Bottrop lenkt bei Vergnügungssteuer ein
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Stadt Bottrop lenkt bei Vergnügungssteuer ein

Die Steuer auf "kommerzielle Tanzveranstaltungen" soll in Zukunft nicht mehr erhoben werden. Damit reagiert die Stadtspitze auf Kritik der Veranstalter.

Veröffentlicht: Montag, 08.12.2025 16:47

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  • Steuer macht bis jetzt 20 Prozent pro Eintrittskarte aus
  • Bottroper Rat entscheidet im neuen Jahr
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Nach einigen Diskussionen hat die Stadt jetzt angekündigt, dass auf die Vergnügungssteuer bei "kommerziellen Tanzveranstaltungen" in Zukunft verzichtet werden soll. Das will Oberbürgermeister Matthias Buschfeld im neuen Jahr dem Rat vorschlagen. Zuletzt hatten sich einige Wirte und Veranstalter über diese Steuer, die in anderen Städten gar nicht mehr erhoben wird, beschwert.

Bis jetzt müssen zum Beispiel Kneipen, die eine Party machen, auf der auch getanzt wird, 20 Prozent pro Eintrittskarte an Vergnügungssteuer zahlen - oder pauschal nach Raumgröße, wenn keine Eintrittskarten verkauft werden. Diese Einnahmen machen in der Bottroper Stadtkasse im Schnitt bis zu 30.000 Euro im Jahr aus - also laut Oberbürgermeister Buschfeld ein verschmerzbarer Betrag.

Deshalb schlägt er jetzt vor, die Steuer abzuschaffen, um den Veranstaltern entgegen zu kommen - und damit solche Events auch in Zukunft möglich zu machen. Die ersten Gastronomen hatten schon angekündigt, wegen der Steuer keine Partys mehr anzubieten. Eine Entscheidung im Bottroper Rat wird wohl erst im Frühjahr fallen - sie soll dann aber rückwirkend zum 1. Januar gelten. 

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