
© Radio Emscher Lippe
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- Stadt Bottrop verbietet auch Mitführen von Böllern
- Böllerverbot am "Roten Platz" und im Prosper-Park
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Die Stadt Bottrop hat jetzt nicht nur das Zünden, sondern auch das Mitführen von Böllern vor und nach Silvester im gesamten Stadtgebiet verboten. Am „Roten Platz“ und in Teilen des Prosper-Parks gilt wie schon im vergangenen an Silvester ab 18 Uhr bis Neujahr 8 Uhr ein komplettes Böllerverbot. Wer dagegen verstößt, riskiert hohe Bußgelder: Schon das Mitführen kann bis zu 1.000 Euro kosten, das Zünden sogar bis zu 50.000 Euro. Der Ordnungsdienst kontrolliert und darf bei Verdacht durchsuchen. Illegale Böller sind ohnehin verboten.
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