Stadt Gladbeck begründet Klage gegen Mottbruch-Windrad

Die Stadt Gladbeck glaubt, dass die Genehmigung des Windrades auf der Mottbruchhalde rechtswidrig ist und sieht sich in ihren Rechten verletzt

Mottbruchhalde
© Hans Blossey / Funke Foto Services

Das sind die Kernaussagen der Klagebegründung, die die Stadt jetzt eingereicht hat. Der Kreis Recklinghausen hatte grünes Licht für ein 200 Meter hohes Windrad auf der Halde in Brauck gegeben - gegen den Willen der Gladbecker Politik. Die Stadt will die Mottbruchhalde in Zukunft für Freizeit- und Kulturangebote nutzen. Deshalb hat sie auch Klage gegen den Kreis eingereicht - und diese jetzt ausführlich begründet. Laut der Stadt Gladbeck würde das Windrad unter anderem gegen Lärm- und Umweltschutz-Vorgaben verstoßen - entsprechende Gutachten seien fehlerhaft. Außerdem fühlt die Stadt sich vom Kreis bei der Planung übergangen. 

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