
© Lutz von Staegmann / FUNKE Foto Services
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- Eingangskontrolle und Terminvereinbarung bleiben noch bestehen
- Auch in Wahllokalen gilt keine Maskenpflicht
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Die Stadt hebt zur neuen Woche die Maskenpflicht auf. Die Eingangskontrolle und die Terminvereinbarung bleiben aber noch bis Ende Mai bestehen. Auch in den Wahllokalen bei der Landtagswahl am 15. Mai ist das Tragen einer Maske in Gladbeck nicht mehr verpflichtend. Allerdings gilt laut Stadt weiterhin die Empfehlung, eine Maske zu tragen - vor allem, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
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