
© Sebastian Duda - Fotolia
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- Bewerber sollten 25 bis 70 Jahre alt sein
- Bürgermeisterin nimmt Bewerbungen noch bis 10. Januar an
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Schiedspersonen können zum Beispiel bei Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung, aber auch beim Nachbarschaftsstreit schlichten. Durch die Schiedspersonen sollen diese Fälle ohne die Gerichte geklärt werden. Die Richter werden so entlastet und können sich um andere Verfahren kümmern. Das nötige Wissen bekommen Schiedspersonen beigebracht, die Kosten hierfür übernimmt die Stadt Gladbeck. Wer sich bewerben will, sollte 25 bis 70 Jahre alt sein und in Brauck oder Butendorf wohnen. Bewerbungen sind noch bis zum 10. Januar direkt an die Bürgermeisterin möglich.
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