Städte raten: Grünschnitt noch vor der Nistzeit erledigen
Veröffentlicht: Donnerstag, 22.02.2024 08:23
Ab März müsst ihr besonders aufpassen, wenn ihr eure Hecke schneidet. Vögel beginnen dann, ihre Nester zu bauen. Der Gladbecker Entsorger holt bald Grünabfälle bei euch ab.
- Pflegende Heckenschnitte weiter erlaubt
- Komplette Rodungen ab März verboten
Wenn ihr bei euch im Garten noch den Buchsbaum oder die Hecke schneiden wollt, solltet ihr euch beeilen: Die Stadt Gelsenkirchen erinnert daran, dass solche Arbeiten bis Anfang März erledigt sein sollten. Danach nutzen verschiedene Vogelarten die Hecken und Bäume zum Brüten. Notwendige Arbeiten zur Pflege eures Gartens sind ab März zwar nicht verboten - vorher solltet ihr aber sichergehen, dass in der Hecke kein Vogelnest ist. Eine komplette Rodung ist dagegen nicht erlaubt - weder im privaten, noch im öffentlichen Bereich.
ZBG holt sperrigen Strauch- und Baumschnitt ab
Weil viele von euch im Moment noch letzte Arbeiten im Garten erledigen, bietet der Zentrale Betriebshof in Gladbeck einen besonderen Service: Die Mitarbeiter des ZBG holen ab Anfang März sperrige Grünabfälle bei euch zuhause ab.
Damit euer sperriger Baum- und Strauchschnitt zwischen dem 04. bis 06. März vom ZBG abgeholt wird, müsst ihr zwischen dem 26.02. und dem 01.03.2024 einen Termin ausmachen - telefonisch unter 02043/ 992052 oder per Mail an christian.tenk@zbg-gladbeck.de. Der ZBG weist darauf hin, dass eure Grünschnitt-Bündel nicht länger als 1 Meter sein dürfen und der Durschnitt darf nicht größer als 60cm sein. Äste und Stämme dürfen einen maximalen Durchmesser von 12 cm haben.