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Bergmannschor
© Tanja Pickartz / FUNKE Foto Services
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Steigerlied wird zum Kulturerbe erklärt

Die Hymne der Bergleute, die zum Beispiel bei Schalker Heimspielen ertönt, ist jetzt auch offiziell deutsches Kulturgut.

Veröffentlicht: Donnerstag, 16.03.2023 05:43

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  • Aufnahme ins bundesweite Unesco-Verzeichnis
  • "Integraler Bestandteil der Bergbautradition"
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In der Arena auf Schalke und bei vielen anderen Veranstaltungen in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen wird es regelmäßig gespielt - jetzt ist das Steigerlied auch offiziell deutsches Kulturgut. Die Hymne der Bergleute ist zum "Immateriellen Kulturerbe" in Deutschland erklärt worden. Die Kulturministerkonferenz hat entschieden, das Lied in das bundesweite Unesco-Verzeichnis aufzunehmen. Das Steigerlied sei integraler Bestandteil der Bergbautradition, heißt es.

Der länderübergreifende Antrag «Singen des Steigerlieds» war 2021 vom Verein Ruhrkohle Musik aus Herten eingereicht worden, um dessen Bedeutung für alle deutschen Bergbauregionen herauszustellen. Neben der Bergbau-Hymne wurden jetzt unter anderem auch der Zirkus und der Heidelberger Hip-Hop zum Kulturerbe erklärt.

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