
© JacobST - Fotolia
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- Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung
- 44-Jährige hatte auf Notwehr plädiert
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Laut WAZ bekam der Angeklagte ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann unter anderem wegen versuchten Totschlags angeklagt - am Ende wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Der 44-Jährige hatte im Sommer vergangenen Jahres in Gelsenkirchen zwei Männer mit einem Messer verletzt und ihnen gedroht, sie zu töten. Hintergrund war ein Streit über Drogenschulden. Der Angeklagte hatte sich im Prozess auf Notwehr berufen. Die beiden Opfer seien wegen angeblicher Schulden aus Cannabisgeschäften aggressiv auf ihn losgegangen. Deshalb habe er sich mit dem Messer gewehrt. Die Richter am Schwurgericht waren dieser Version zumindest in Teilen gefolgt.
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